Stadtrat


23. öffentliche Stadtratssitzung (28.11.2011)
Im nichtöffentlichen Teil wurden Beschlüsse zu Niederschlagungen, zu einer Stundung sowie zu Personalangelegenheiten gefasst.

Beschluss Nr. 84 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Kauf der vermessenen Flurstücke vom Staatsbetrieb Sachsenforst
Flurstück-Nr: 474/4, 475/17 und 476/4
  (Fortführungsnachweis Nr. 5856- 286)
Gemarkung: Zöblitz
Größe: 111 qm, 953 qm u. 239 qm = 1.303 qm
GBL: 798 von Zöblitz
Eigentum: Staatsbetrieb Sachsenforst
Preis/qm: 1,00 €/qm
Kaufpreis: 1.303,00 €
an die Stadt Zöblitz zur Flurbereinigung der öffentlich gewidmeten Wegeflächen im Straßenbestand der Stadt Zöblitz. Die Kosten der Beurkundung dieses Vertrages, seine Durchführung sowie die eventuell anfallenden Grunderwerbssteuern trägt der Erwerber. Ebenso trägt der Erwerber die Kosten der amtlichen Vermessung und Vermarkung.
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bevollmächtigt die Verwaltung der Stadt Zöblitz das Rechtsgeschäft zu vollziehen und alle damit verbundenen Erklärungen und Genehmigungen abzugeben und zu beantragen.

Beschluss Nr. 83 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Haushaltssatzung 2012 einschließlich aller Anlagen.

Beschluss Nr. 82 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Satzung über die Betreuung von Kindern und über die Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zöblitz. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage beigefügt.

Beschluss Nr. 81 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Erhöhung des Stellenplanes in der Entgeltgruppe 3 mit dem Stellenanteil 0,9 VZÄ (36 Wochenstunden) für die vorzeitige Aufgabenübernahme ab 01.12.2011 im Bereich Bauhof, insbesondere der Absicherung der Winterperiode 2011/2012. Die Änderung ist durch die Verwaltung im Haushalt (Stellenplan) einzuarbeiten.

Beschluss Nr. 80 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2011 und deren Finanzierung gemäß Anlage.

Beschluss Nr. 79 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stellt die Jahresrechnung 2010 gemäß der Anlage zum Beschluss „Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Stadt Zöblitz“ fest.

Beschluss Nr. 78 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz erklärt mit Zielstellung 31.12.2012 die Bereitschaft der Stadt Zöblitz mit der Großen Kreisstadt Marienberg, eine Vereinbarung zur Gemeindeeingliederung abzuschließen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Beschluss Nr. 77 (18.10.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für den Abriss Stadt Wien auf das Angebot der Firma TFI Historische Baustoffe und Abbruch GmbH, Mylauer Straße 8 in 08491 Netzschkau, vorbehaltlich des Besitzüberganges mit der Urkundenrolle 1050/2011 vom 9. Juni 2011 im Aufgebotsverfahren, zu erteilen.

Beschluss Nr. 76 (12.09.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Änderung der Planansätze gemäß Anlage.

Beschluss Nr. 75 (12.09.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Änderung der Planansätze im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt 2011 gemäß Anlage.

Beschluss Nr. 73 (25.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche vom städtischen Grundbesitz,
Flurstück-Nr.:87/1 (Fortführungsnachweis Nr. 5856-297)
Gemarkung:Zöblitz
Größe:ca. 1.170 qm
GBL:825 von Zöblitz
Eigentum:Stadt Zöblitz
Preis/qm:15,00 €
Kaufpreis gesamt:17.550,00 €
an die Antragsteller, Herr Marko Hirsch und Frau Denise Hirsch beide wohnhaft in 09517 Zöblitz, Bahnhofstraße 20. Die Kosten der Beurkundung dieses Vertrages, seiner Durchführung sowie die eventuell anfallenden Grunderwerbsteuern trägt der Erwerber. Ebenso trägt der Erwerber die Kosten der amtlichen Vermessung, Vermarkung und notariellen Messungsanerkennung. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bevollmächtigt die Verwaltung der Stadt Zöblitz das Rechtsgeschäft zu vollziehen und alle damit verbundenen Erklärungen und Genehmigungen abzugeben und zu beantragen.

Beschluss Nr. 72 (25.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche vom städtischen Grundbesitz, Preis/qm: 15,00 €
Flurstück-Nr.:87/1 (Fortführungsnachweis Nr. 5856-297)
Gemarkung:Zöblitz
Größe:ca. 1.240 qm
GBL:825 von Zöblitz
Eigentum:Stadt Zöblitz
Kaufpreis gesamt:18.600,00 €
an die Antragsteller, Herr Gerd Beyrich und Frau Nicole Beyrich beide wohnhaft in 09517 Zöblitz, Bahnhofstraße 18. Die Kosten der Beurkundung dieses Vertrages, seiner Durchführung sowie die eventuell anfallenden Grunderwerbsteuern trägt der Erwerber. Ebenso trägt der Erwerber die Kosten der amtlichen Vermessung, Vermarkung und notariellen Messungsanerkennung. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bevollmächtigt die Verwaltung der Stadt Zöblitz das Rechtsgeschäft zu vollziehen und alle damit verbundenen Erklärungen und Genehmigungen abzugeben und zu beantragen.

Beschluss Nr. 71 (11.07.2011)
Der Beschluss wurde nichttöffentlich gefasst.

Beschluss Nr. 70 (11.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Erwerb der Garage am Südsteig 1, Zöblitz, Flurst.-Nr: 341/1 und 338/2 der Gemarkung Zöblitz (beide Flurstücke sind im Besitz der Stadt Zöblitz) durch die Stadt Zöblitz. Der Kaufpreis beträgt 1.500 €.

Beschluss Nr. 69 (11.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung für den Jahresabschluss 2010 an die Große Kreisstadt Marienberg und beauftragt den Bürgermeister den Vertrag entsprechend abzuschließen.

Beschluss Nr. 68 (11.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011 gemäß Anlage.

Beschluss Nr. 67 (11.07.2011)
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Freiberger Straße/Johannisstraße“ eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öff entlicher Belange wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung).
2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3. Da die vorgenommenen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Beschluss Nr. 66 (11.07.2011)
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Freiberger Straße / Johannisstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil jeweils in der Fassung vom 11.07.2011, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Die Begründung in der Fassung vom 11.07.2011 wird als Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Freiberger Straße/Johannisstraße“ gebilligt.
3. Die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Freiberger Straße / Johannisstraße“ ist ortsüblich bekannt zu machen.

(09.05.2011)
Im nichtöffentlichen Teil wurde ein Beschluss über eine befristete und unbefristete Niederschlagung gefasst.

Beschluss Nr. 64 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt an den Gewerbetreibenden, Herrn Steffen Klemm (Hotel „Zum Schwarzen Bären“), für die Beseitigung von Hochwasserschäden im August 2010 die erhaltenen Mittel in Höhe von 1.500,00 € zweckgebunden weiterzuleiten.

Beschluss Nr. 63 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Haushaltssatzung 2011 einschließlich aller Bestandteile.

Beschluss Nr. 62 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Änderung der Planansätze gemäß Anlage.

Beschluss Nr. 61 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Satzung über die Betreuung von Kindern und über die Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zöblitz.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt. Sie wurde abgelehnt und somit nicht beschlossen.

Beschluss Nr. 60 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Satzung der Stadt Zöblitz über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zöblitz.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage beigefügt.

Beschluss Nr. 59 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Kalkulationsgrundsätze gemäß Anlage zum Beschluss.
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, die Kosten für die Unterbringung der Fahrzeuge nicht im Kostensatz mit umzulegen.

Beschluss Nr. 58 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2010 sowie deren Finanzierung gemäß Anlage.

Beschluss Nr. 57 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stellte die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Anlage fest.

Beschluss Nr. 53:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stimmt der Wahl zum Stadtwehrleiter und seiner Stellvertreter (lt. durchgeführte Wahl am 09.12.2010 und seines Protokolls) für die Zeitdauer von 5 Jahren zu.

Beschluss Nr. 52:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, dass auf die Differenz der Maklercourtage in Höhe von 738,00 € (Verkauf Jugendherberge Ansprung) durch die Stadt Zöblitz verzichtet und von einer Rückforderung zu Lasten des Immobilienmaklers abgesehen wird.

Beschluss Nr. 51:
1. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Deckungsfähigkeit von Planansätzen wie folgt:
- die Planansätze der Hauptgruppe 5/6 (außer kalkulatorische Planansätze/innere Verrechnungen) werden je Gliederung für deckungsfähig erklärt
- die Planansätze der Ausgaben für innere Verrechnungen werden gliederungsübergreifend für deckungsfähig erklärt
- Mehreinnahmen aus innerer Verrechnung berechtigen zu Mehrausgaben innere Verrechnung.
2. Der Stadtrat beschließt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt 2010 und deren Finanzierung gemäß Anlage.

Beschluss Nr. 50:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz ermächtigt die Verwaltung, die inneren Verrechnungen entsprechend dem entstehenden Bedarf außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2010 zu verbuchen.

Beschluss Nr. 47:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Erlass der noch offenen Forderungen in Höhe von 5.633,16 € aus dem Kaufvertrag URNr. 1219/2009 vom 19.08.2009 hinsichtlich des Erwerbes der Kniebreche.

Beschluss Nr. 46:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt das monatliche Erscheinen des Stadtanzeigers der Stadt Zöblitz mit den Ortsteilen Zöblitz, Ansprung, Sorgau und Grundau.

Beschluss Nr. 45:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 13.000 € für die Deckensanierung Schützenstraße und die Auffahrt zum Garagenstandort Schützenstraße. Die Summe wird aus der Abrissmaßnahme „Stadt Wien“ entnommen.

Beschluss Nr. 44:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Auflösung des Kontos Stadtfest 2004 (4.3694 0001/4001). Der Bestand von 7.790,58 € ist dem Haushalt 2010 unter der Buchungsstelle 0.3410 zuzuführen.

Beschluss Nr. 43:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 gemäß Anlage zum Beschluss fest.

Beschluss Nr. 42:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 116 der 34. öff entlichen Stadtratsitzung vom 15. 12. 2008 zur Feststellung der Jahresrechnung 2007.

Beschluss Nr. 41:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Zöblitz.

Beschluss Nr. 40:
Im nicht öffentlichem Teil wurde folgender Beschluss gefasst: Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Kauf eines Salzsilos im Wert von 30.000,00 €. Diese Position wird im Plan 2011 eingestellt.

Beschluss Nr. 39:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt auf Grundlage § 16 VOB/A, Vergabehandbuch und Sächsischer Vergabedurchführungsverordnung, dass der Bieter Weißbacher Tiefbau GmbH, Drebach, in Auswertung aller Wertungsstufen den Auftrag „Siedlung“ in Sorgau zum Angebotspreis 71.967,18 € incl. MwSt erhält.

Beschluss Nr. 38:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz nimmt den Prüfbericht vom Zeitraum 1998 bis 2002 zur Kenntnis und bestätigt diesen. Den Auflagen des Landesrechnungshofes wurde durch die Stadtverwaltung Zöblitz Rechnung getragen (siehe Anlage Schreiben 11.08.2005).

Beschluss Nr. 37:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2010 – Doppik / Beauftragung Dritter zur Erfassung und Zustandsbewertung Infrastrukturvermögen in Höhe von 8.600,00 EUR und deren Finanzierung gemäß Anlage. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beauftragt den Bürgermeister den Vertragsabschluss mit der Fa. GEO Net solution GmbH, Melscher Str. 1, 04299 Leipzig vorzunehmen.

Beschluss Nr. 36:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Zweckvereinbarung zur Erledigung der Aufgaben im Bereich Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen durch die Große Kreisstadt Marienberg die Einführung der Doppik zum Stichtag 01.01.2013 vorzubereiten und die damit verbundenen Schritte umzusetzen. Die Verwaltung hat den Stadtrat der Stadt Zöblitz über den Umstellungsprozess mindestens einmal im Quartal zu informieren.

Beschluss Nr. 35:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt das Ausscheiden von Herrn M. Ehnert aus dem Stadtrat der Stadt Zöblitz gemäß § 34 SächsGemO.

In der 11. öffentlichen Stadtratssitzung am 16.08.2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 30:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Zweckvereinbarung zur Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Kämmerei (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen) für die Jahre 02.01.2011 bis zum 31.12.2013 (gemäß Anlage).

Beschluss Nr. 31:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Dienstleistungsvertrag zur Erledigung der Bez&uumL;gerechnung, Personalkostenplanung und der Erarbeitung des Stellenplanes durch die Stadt Marienberg. Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 01.11.2010 und endet am 31.12.2013 (gemäß Anlage).

Beschluss Nr. 32
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Zweckvereinbarung zwischen den Städten Marienberg und Zöblitz zur Übertragung der Aufgaben einer Meldebehörde der Personalausweis- und Passbehörde (gemäß Anlage).

Im nicht öffentlichen Teil wurde ein Beschluss zu Personalangelegenheiten gefasst.

Zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach §39 (1) SächsGemO wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 29:
1. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Alternativvariante (Variante 2) zur Ausführung zu bringen.
2. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt der Firma Chemnitzer Verkehrsbau GmbH Annaberg-Buchholz den Zuschlag für die Deckenerneuerung des Hüttstattweges in Zöblitz OT Ansprung für einen Bruttopreis von 175.057,53€ inklusive 4% Nachlass und unter Berücksichtigung der Zusatzpositionen (Verbesserung der Bereiche mit Tragfähigkeitsschäden) und des Nebenangebotes (abgeänderte Bautechnologie) zu erteilen.

In der 9. nicht öffentlichen Sitzung am 27.06.2010 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss zu Personalangelegenheiten

In der 8. öffentlichen Sitzung am 07.06.2010 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 25:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Zweckvereinbarung mit der Stadtverwaltung Marienberg hinsichtlich des kompletten Aufgabengebietes Straßenverkehrswesen. Die daraus entstehenden finanziellen Umlagen (siehe Vertrag) für die Stadt Zöblitz werden vorbehaltlich einer exakten Berechnung anerkannt. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

Im nichtöffentlichen Teil wurden Beschlüsse zu Personalangelegenheiten gefasst.

In der 6. öffentlichen Stadtratssitzung am 15.03.2010 sowie zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach §39 (1) SächsGemO wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 20:
Der Stadtrat von Zöblitz stellt die Jahres- und Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008 mit nachfolgenden Solleinnahmen und Sollausgaben fest:
Einnahmen und Ausgaben insgesamt: 5.034.282,50 € davon
Verwaltungshaushalt: 2.656.173,73 €
Vermögenshaushalt: 655.261,65 €
Summe der Haushaltsrechnung: 3.311.435,38 €
Einnahmen und Ausgaben haushaltsfremder Vorgänge: 1.552.508,99 €
Kassenbestand per 31. 12. 2008: 170.339,13 €

Beschluss Nr. 21:
Der Stadtrat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit seinen Anlagen.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen insgesamt: 3.540.100,00 €
davon der Verwaltungshaushalt: 2.547.800,00 €
davon Vermögenshaushalt: 992.300,00 €

Beschluss Nr. 22:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stimmt den Wahlen zu den Ortswehrleitern und seiner Stellvertreter von Sorgau und Zöblitz für die Dauer von 5 Jahren zu (lt. Protokolle vom 13.02.2010 und 26.02.2010).

Beschluss Nr. 23:
Beschluss zu Personalangelegenheiten

Beschluss Nr. 24: zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach § 39 (1) SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die außerplanmäßige Ausgabe gemäß SächsGemO § 79 von 8.000,- €.
Die Finanzierung erfolgt durch die Änderung des Planansatzes im Vermögenshaushalt "Abriss Stadt Wien".

In der 5. öffentlichen Stadtratssitzung am 30. 11. 2009 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 19:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bestätigt die Nachträge/Minderungen mit den neuen Summen der Bauverträge "Baumeisterarbeiten und Wärmedämmverbundsystem" in Höhe von 142.905,05 Euro.

In der 4. öffentlichen außerordentlichen Stadtratssitzung am 12. 11. 2009 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 18:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bestätigt die Vergabe der Baumaßnahme "Abriss Kniebreche" an die Firma Weißbacher Tiefbau GmbH, 09430 Venusberg, zum Angebotspreis in Höhe von 109.587,87 Euro incl. MwSt.

In der 3. öffentlichen außerordentlichen Stadtratssitzung, sowie zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach § 39 (1) SächsGemO wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 14:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Vergabe der Baumaßnahme "Befestigung des Kammweges mit Fräsgut" an die Firma Chemnitzer Verkehrsbau GmbH zum Angebotspreis von 6.961,50 Euro incl. MwSt.

Beschluss Nr. 15:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bestätigt den Beschluss Nr. 1 der 1. öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 27. 09. 2009 über die Vergabe der Bauleistung "Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des Kindes", "Zusatzleistung Wärmedämmung" an die Firma Hunger Komfort Bau GmbH.

Beschluss Nr. 16:
Beschluss zu Personalangelegenheiten

Beschluss Nr. 17:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach § 39 (1) SächsGemO Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung "Erhöhung der Energieeffizienz in der Turnhalle Zöblitz", an die Firma Roland Drechsel, Zöblitz, zum reduzierten Angebotspreis in Höhe von 50.551,44 Euro incl. MwSt. zu vergeben.

In der 2. öffentlichen außerordentlichen Stadtratssitzung vom 13. 08. 2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 11:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Kauf der ehemaligen Gaststätte "Kniebreche" mit den Flurstücken 409 und 409 a zu den aufgeführten Konditionen (Anlage).

Beschluss Nr. 12:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Abriss der ehemaligen Gaststätte "Kniebreche" über das Brachenrevitalisierungsprogramm zu 90 %-iger Förderung.

Beschluss Nr. 13:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Kauf der Immobilie Gaststätte "Stadt Wien" zum symbolischen Preis von 1,00 €. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Ablösung der Grundschuld von max. 5 T € an den Gläubiger Garrelt Frey unter Vorbehalt der Rechtssicherheit für die Stadt Zöblitz.

In der 1. öffentlichen konstituierenden Stadtratssitzung am 27. 07. 2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 1:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stellt auf Grundlage der durch die Stadträte unterzeichneten Erklärungen fest, dass keine Hinderungsgründe nach § 32 (1), (2) SächsGemO für den Amtsantritt der Stadträte vorliegen.

Beschluss Nr. 2:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Hauptsatzung der Stadt Zöblitz.

Beschluss Nr. 3:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Geschäftsordnung nach § 38 (2) der SächsGemO.

Beschluss Nr. 4:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Einreichung der Unterlagen der Stadträte (2009-2014) an die Birthler-Behörde (BstU) in Chemnitz.

Beschluss Nr. 5:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die neue Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Zöblitz. In dieser Satzung wurde neu die vier Stunden Betreuungszeit für den Hortbereich aufgenommen.

Beschluss Nr. 6:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach § 39 (1) SächsGem0 Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung "Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des Kindes, Los Heizungsinstallation", an die Firma Walther & Nitzschner, zum Angebotspreis von 23.803,92 Euro incl. MwSt. zu vergeben.

Beschluss Nr. 7:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach § 39 (1) SächsGem0 Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung "Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des Kindes, Los Baumeisterarbeiten", an die Firma Hunger Komfort Bau GmbH, zum Angebotspreis von 56.825,11 Euro incl. MwSt. zu vergeben.

Beschluss Nr. 8:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach § 39 (1) SächsGem0 Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung �Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des Kindes "Los Gerüstbauarbeiten", an die Firma Gerüstbau Matthes GmbH, zum Angebotspreis von 8.998,98 Euro incl. MwSt. zu vergeben.

Beschluss Nr. 9:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach § 39 (1) SächsGem0 Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung "Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des Kindes, Los Dachdeckerarbeiten", an die Firma Dachdeckerhandwerk Flöhatal GmbH, zum Angebotspreis von 41.496,49 Euro incl. MwSt. zu vergeben.

Beschluss Nr. 10:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach § 39 (1) SächsGem0 Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Aufhebung der Ausschreibung des Loses Vorhangfassade. Ein Angebot zur Erweiterung des Wärmedämmverbundsystems für das gesamte Gebäude ist einzuholen.



31.12.2011      Stadt Zöblitz      Markt 23, 09517 Zöblitz      E-Mail      Impressum
Fremdenverkehrsamt      Bahnhofstraße 1, 09517 Zöblitz     Webmaster
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