Stadtrat
23. öffentliche Stadtratssitzung (28.11.2011)
Im nichtöffentlichen Teil wurden Beschlüsse zu Niederschlagungen,
zu einer Stundung sowie zu Personalangelegenheiten gefasst.
Beschluss Nr. 84 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Kauf der vermessenen
Flurstücke vom Staatsbetrieb Sachsenforst
| Flurstück-Nr: |
474/4, 475/17 und 476/4 |
| |
(Fortführungsnachweis Nr. 5856- 286) |
| Gemarkung: |
Zöblitz |
| Größe: 111 qm, 953 qm u. 239 qm = 1.303 qm |
|
| GBL: |
798 von Zöblitz |
| Eigentum: |
Staatsbetrieb Sachsenforst |
| Preis/qm: |
1,00 €/qm |
| Kaufpreis: |
1.303,00 € |
an die Stadt Zöblitz zur Flurbereinigung der öffentlich gewidmeten
Wegeflächen im Straßenbestand der Stadt Zöblitz.
Die Kosten der Beurkundung dieses Vertrages, seine Durchführung
sowie die eventuell anfallenden Grunderwerbssteuern trägt der Erwerber.
Ebenso trägt der Erwerber die Kosten der amtlichen Vermessung
und Vermarkung.
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bevollmächtigt die Verwaltung der
Stadt Zöblitz das Rechtsgeschäft zu vollziehen und alle damit verbundenen
Erklärungen und Genehmigungen abzugeben und zu
beantragen.
Beschluss Nr. 83 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Haushaltssatzung 2012
einschließlich aller Anlagen.
Beschluss Nr. 82 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Satzung über die Betreuung
von Kindern und über die Erhebung von Elternbeiträgen in den
Kindertageseinrichtungen der Stadt Zöblitz.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage beigefügt.
Beschluss Nr. 81 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Erhöhung des Stellenplanes
in der Entgeltgruppe 3 mit dem Stellenanteil 0,9 VZÄ (36
Wochenstunden) für die vorzeitige Aufgabenübernahme ab 01.12.2011 im Bereich Bauhof, insbesondere der Absicherung der Winterperiode
2011/2012. Die Änderung ist durch die Verwaltung im Haushalt
(Stellenplan) einzuarbeiten.
Beschluss Nr. 80 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2011 und
deren Finanzierung gemäß Anlage.
Beschluss Nr. 79 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stellt die Jahresrechnung 2010 gemäß
der Anlage zum Beschluss „Feststellung der Jahresrechnung 2010
der Stadt Zöblitz“ fest.
Beschluss Nr. 78 (28.11.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz erklärt mit Zielstellung 31.12.2012 die
Bereitschaft der Stadt Zöblitz mit der Großen Kreisstadt Marienberg,
eine Vereinbarung zur Gemeindeeingliederung abzuschließen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Beschluss Nr. 77 (18.10.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für den Abriss
Stadt Wien auf das Angebot der Firma TFI Historische Baustoffe und
Abbruch GmbH, Mylauer Straße 8 in 08491 Netzschkau, vorbehaltlich
des Besitzüberganges mit der Urkundenrolle 1050/2011 vom 9. Juni
2011 im Aufgebotsverfahren, zu erteilen.
Beschluss Nr. 76 (12.09.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Änderung der Planansätze
gemäß Anlage.
Beschluss Nr. 75 (12.09.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Änderung der Planansätze
im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt 2011 gemäß
Anlage.
Beschluss Nr. 73 (25.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Verkauf einer unvermessenen
Teilfläche vom städtischen Grundbesitz,
| Flurstück-Nr.: | 87/1 (Fortführungsnachweis Nr. 5856-297) |
| Gemarkung: | Zöblitz |
| Größe: | ca. 1.170 qm |
| GBL: | 825 von Zöblitz |
| Eigentum: | Stadt Zöblitz |
| Preis/qm: | 15,00 € |
| Kaufpreis gesamt: | 17.550,00 € |
an die Antragsteller, Herr Marko Hirsch und Frau Denise Hirsch beide
wohnhaft in 09517 Zöblitz, Bahnhofstraße 20.
Die Kosten der Beurkundung dieses Vertrages, seiner Durchführung
sowie die eventuell anfallenden Grunderwerbsteuern trägt der Erwerber.
Ebenso trägt der Erwerber die Kosten der amtlichen Vermessung,
Vermarkung und notariellen Messungsanerkennung.
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bevollmächtigt die Verwaltung der
Stadt Zöblitz das Rechtsgeschäft zu vollziehen und alle damit verbundenen
Erklärungen und Genehmigungen abzugeben und zu
beantragen.
Beschluss Nr. 72 (25.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Verkauf einer unvermessenen
Teilfläche vom städtischen Grundbesitz,
| Flurstück-Nr.: | 87/1 (Fortführungsnachweis Nr. 5856-297) |
| Gemarkung: | Zöblitz |
| Größe: | ca. 1.240 qm |
| GBL: | 825 von Zöblitz |
| Eigentum: | Stadt Zöblitz |
Preis/qm: 15,00 €
| Kaufpreis gesamt: | 18.600,00 € |
an die Antragsteller, Herr Gerd Beyrich und Frau Nicole Beyrich beide
wohnhaft in 09517 Zöblitz, Bahnhofstraße 18.
Die Kosten der Beurkundung dieses Vertrages, seiner Durchführung
sowie die eventuell anfallenden Grunderwerbsteuern trägt der Erwerber.
Ebenso trägt der Erwerber die Kosten der amtlichen Vermessung,
Vermarkung und notariellen Messungsanerkennung.
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bevollmächtigt die Verwaltung der
Stadt Zöblitz das Rechtsgeschäft zu vollziehen und alle damit verbundenen
Erklärungen und Genehmigungen abzugeben und zu
beantragen.
Beschluss Nr. 71 (11.07.2011)
Der Beschluss wurde nichttöffentlich gefasst.
Beschluss Nr. 70 (11.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Erwerb der Garage
am Südsteig 1, Zöblitz, Flurst.-Nr: 341/1 und 338/2 der Gemarkung
Zöblitz (beide Flurstücke sind im Besitz der Stadt Zöblitz) durch die
Stadt Zöblitz. Der Kaufpreis beträgt 1.500 €.
Beschluss Nr. 69 (11.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Beauftragung der örtlichen
Rechnungsprüfung für den Jahresabschluss 2010 an die Große
Kreisstadt Marienberg und beauftragt den Bürgermeister den Vertrag
entsprechend abzuschließen.
Beschluss Nr. 68 (11.07.2011)
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die über- und außerplanmäßigen
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011
gemäß Anlage.
Beschluss Nr. 67 (11.07.2011)
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet
„Freiberger Straße/Johannisstraße“ eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öff entlicher Belange wurden behandelt und abgewogen (siehe
Einzelabwägung).
2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3. Da die vorgenommenen redaktionellen Änderungen die Grundzüge
der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren
erforderlich.
Beschluss Nr. 66 (11.07.2011)
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Freiberger
Straße / Johannisstraße“, bestehend aus der Planzeichnung
und dem Textteil jeweils in der Fassung vom 11.07.2011, wird gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Die Begründung in der Fassung vom 11.07.2011 wird als Bestandteil
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet
„Freiberger Straße/Johannisstraße“ gebilligt.
3. Die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 für das Gebiet „Freiberger Straße / Johannisstraße“ ist
ortsüblich bekannt zu machen.
(09.05.2011)
Im nichtöffentlichen Teil wurde ein Beschluss über eine befristete und
unbefristete Niederschlagung gefasst.
Beschluss Nr. 64 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt an den Gewerbetreibenden,
Herrn Steffen Klemm (Hotel „Zum Schwarzen Bären“), für die Beseitigung
von Hochwasserschäden im August 2010 die erhaltenen Mittel
in Höhe von 1.500,00 € zweckgebunden weiterzuleiten.
Beschluss Nr. 63 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Haushaltssatzung 2011
einschließlich aller Bestandteile.
Beschluss Nr. 62 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Änderung der Planansätze
gemäß Anlage.
Beschluss Nr. 61 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Satzung über die Betreuung
von Kindern und über die Erhebung von Elternbeiträgen in den
Kindertageseinrichtungen der Stadt Zöblitz.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Sie wurde abgelehnt und somit nicht beschlossen.
Beschluss Nr. 60 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Satzung der Stadt Zöblitz
über die Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Zöblitz.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage beigefügt.
Beschluss Nr. 59 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Kalkulationsgrundsätze
gemäß Anlage zum Beschluss.
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, die Kosten für die Unterbringung
der Fahrzeuge nicht im Kostensatz mit umzulegen.
Beschluss Nr. 58 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2010
sowie deren Finanzierung gemäß Anlage.
Beschluss Nr. 57 (09.05.2011):
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stellte die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr
2009 gemäß Anlage fest.
Beschluss Nr. 53:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stimmt der Wahl zum Stadtwehrleiter
und seiner Stellvertreter (lt. durchgeführte Wahl am 09.12.2010 und
seines Protokolls) für die Zeitdauer von 5 Jahren zu.
Beschluss Nr. 52:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, dass auf die Differenz der
Maklercourtage in Höhe von 738,00 € (Verkauf Jugendherberge Ansprung)
durch die Stadt Zöblitz verzichtet und von einer Rückforderung
zu Lasten des Immobilienmaklers abgesehen wird.
Beschluss Nr. 51:
1. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Deckungsfähigkeit
von Planansätzen wie folgt:
- die Planansätze der Hauptgruppe 5/6 (außer kalkulatorische
Planansätze/innere Verrechnungen) werden je Gliederung für
deckungsfähig erklärt
- die Planansätze der Ausgaben für innere Verrechnungen werden
gliederungsübergreifend für deckungsfähig erklärt
- Mehreinnahmen aus innerer Verrechnung berechtigen zu
Mehrausgaben innere Verrechnung.
2. Der Stadtrat beschließt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt 2010 und
deren Finanzierung gemäß Anlage.
Beschluss Nr. 50:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz ermächtigt die Verwaltung, die inneren
Verrechnungen entsprechend dem entstehenden Bedarf außerplanmäßig
im Haushaltsjahr 2010 zu verbuchen.
Beschluss Nr. 47:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Erlass der noch offenen
Forderungen in Höhe von 5.633,16 € aus dem Kaufvertrag
URNr. 1219/2009 vom 19.08.2009 hinsichtlich des Erwerbes der Kniebreche.
Beschluss Nr. 46:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt das monatliche Erscheinen
des Stadtanzeigers der Stadt Zöblitz mit den Ortsteilen Zöblitz, Ansprung,
Sorgau und Grundau.
Beschluss Nr. 45:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die außerplanmäßige Ausgabe
von 13.000 € für die Deckensanierung Schützenstraße und die
Auffahrt zum Garagenstandort Schützenstraße. Die Summe wird aus
der Abrissmaßnahme „Stadt Wien“ entnommen.
Beschluss Nr. 44:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Auflösung des Kontos
Stadtfest 2004 (4.3694 0001/4001).
Der Bestand von 7.790,58 € ist dem Haushalt 2010 unter der
Buchungsstelle 0.3410 zuzuführen.
Beschluss Nr. 43:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr
2007 gemäß Anlage zum Beschluss fest.
Beschluss Nr. 42:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Aufhebung des Beschlusses
Nr. 116 der 34. öff entlichen Stadtratsitzung vom 15. 12. 2008 zur
Feststellung der Jahresrechnung 2007.
Beschluss Nr. 41:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Zöblitz.
Beschluss Nr. 40:
Im nicht öffentlichem Teil wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Kauf eines Salzsilos im
Wert von 30.000,00 €. Diese Position wird im Plan 2011 eingestellt.
Beschluss Nr. 39:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt auf Grundlage § 16 VOB/A,
Vergabehandbuch und Sächsischer Vergabedurchführungsverordnung,
dass der Bieter Weißbacher Tiefbau GmbH, Drebach, in Auswertung
aller Wertungsstufen den Auftrag „Siedlung“ in Sorgau zum
Angebotspreis 71.967,18 € incl. MwSt erhält.
Beschluss Nr. 38:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz nimmt den Prüfbericht vom Zeitraum
1998 bis 2002 zur Kenntnis und bestätigt diesen. Den Auflagen des
Landesrechnungshofes wurde durch die Stadtverwaltung Zöblitz
Rechnung getragen (siehe Anlage Schreiben 11.08.2005).
Beschluss Nr. 37:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die außerplanmäßigen Ausgaben
im Verwaltungshaushalt 2010 – Doppik / Beauftragung Dritter
zur Erfassung und Zustandsbewertung Infrastrukturvermögen in
Höhe von 8.600,00 EUR und deren Finanzierung gemäß Anlage.
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beauftragt den Bürgermeister den Vertragsabschluss
mit der Fa. GEO Net solution GmbH, Melscher Str. 1,
04299 Leipzig vorzunehmen.
Beschluss Nr. 36:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beauftragt die Verwaltung im Rahmen
der Zweckvereinbarung zur Erledigung der Aufgaben im Bereich
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen durch die Große Kreisstadt
Marienberg die Einführung der Doppik zum Stichtag 01.01.2013 vorzubereiten
und die damit verbundenen Schritte umzusetzen.
Die Verwaltung hat den Stadtrat der Stadt Zöblitz über den Umstellungsprozess
mindestens einmal im Quartal zu informieren.
Beschluss Nr. 35:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt das Ausscheiden von Herrn
M. Ehnert aus dem Stadtrat der Stadt Zöblitz gemäß § 34 SächsGemO.
In der 11. öffentlichen Stadtratssitzung am 16.08.2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 30:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Zweckvereinbarung zur
Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Kämmerei (Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesen) für die Jahre 02.01.2011 bis zum
31.12.2013 (gemäß Anlage).
Beschluss Nr. 31:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Dienstleistungsvertrag
zur Erledigung der Bez&uumL;gerechnung, Personalkostenplanung und
der Erarbeitung des Stellenplanes durch die Stadt Marienberg. Der
Dienstleistungsvertrag beginnt am 01.11.2010 und endet am 31.12.2013 (gemäß Anlage).
Beschluss Nr. 32
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Zweckvereinbarung zwischen
den Städten Marienberg und Zöblitz zur Übertragung der Aufgaben
einer Meldebehörde der Personalausweis- und Passbehörde
(gemäß Anlage).
Im nicht öffentlichen Teil wurde ein Beschluss zu Personalangelegenheiten
gefasst.
Zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach §39 (1) SächsGemO
wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 29:
1. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Alternativvariante
(Variante 2) zur Ausführung zu bringen.
2. Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt der Firma Chemnitzer
Verkehrsbau GmbH Annaberg-Buchholz den Zuschlag für die Deckenerneuerung
des Hüttstattweges in Zöblitz OT Ansprung für einen
Bruttopreis von 175.057,53€ inklusive 4% Nachlass und unter
Berücksichtigung der Zusatzpositionen (Verbesserung der Bereiche
mit Tragfähigkeitsschäden) und des Nebenangebotes (abgeänderte
Bautechnologie) zu erteilen.
In der 9. nicht öffentlichen Sitzung am 27.06.2010 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss zu Personalangelegenheiten
In der 8. öffentlichen Sitzung am 07.06.2010 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 25:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Zweckvereinbarung
mit der Stadtverwaltung Marienberg hinsichtlich des kompletten
Aufgabengebietes Straßenverkehrswesen. Die daraus entstehenden
finanziellen Umlagen (siehe Vertrag) für die Stadt Zöblitz werden vorbehaltlich
einer exakten Berechnung anerkannt. Die Zweckvereinbarung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Im nichtöffentlichen Teil wurden Beschlüsse zu Personalangelegenheiten
gefasst.
In der 6. öffentlichen Stadtratssitzung am 15.03.2010
sowie zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren nach
§39 (1) SächsGemO wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 20:
Der Stadtrat von Zöblitz stellt die Jahres- und Haushaltsrechnung für
das Haushaltsjahr 2008 mit nachfolgenden Solleinnahmen und Sollausgaben
fest:
Einnahmen und Ausgaben insgesamt: 5.034.282,50 €
davon
Verwaltungshaushalt: 2.656.173,73 €
Vermögenshaushalt: 655.261,65 €
Summe der Haushaltsrechnung: 3.311.435,38 €
Einnahmen und Ausgaben haushaltsfremder
Vorgänge: 1.552.508,99 €
Kassenbestand per 31. 12. 2008: 170.339,13 €
Beschluss Nr. 21:
Der Stadtrat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2010 mit seinen Anlagen.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen insgesamt: 3.540.100,00 €
davon der Verwaltungshaushalt: 2.547.800,00 €
davon Vermögenshaushalt: 992.300,00 €
Beschluss Nr. 22:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stimmt den Wahlen zu den Ortswehrleitern
und seiner Stellvertreter von Sorgau und Zöblitz für die Dauer
von 5 Jahren zu (lt. Protokolle vom 13.02.2010 und 26.02.2010).
Beschluss Nr. 23:
Beschluss zu Personalangelegenheiten
Beschluss Nr. 24:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren
nach § 39 (1) SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die außerplanmäßige Ausgabe
gemäß SächsGemO § 79 von 8.000,- €.
Die Finanzierung erfolgt durch die Änderung des Planansatzes im
Vermögenshaushalt "Abriss Stadt Wien".
In der 5. öffentlichen Stadtratssitzung am 30. 11. 2009 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 19:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bestätigt die Nachträge/Minderungen
mit den neuen Summen der Bauverträge "Baumeisterarbeiten und
Wärmedämmverbundsystem" in Höhe von 142.905,05 Euro.
In der 4. öffentlichen außerordentlichen Stadtratssitzung am 12. 11. 2009 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 18:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bestätigt die Vergabe der Baumaßnahme
"Abriss Kniebreche" an die Firma Weißbacher Tiefbau GmbH,
09430 Venusberg, zum Angebotspreis in Höhe von 109.587,87 Euro
incl. MwSt.
In der 3. öffentlichen außerordentlichen Stadtratssitzung, sowie zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren
nach § 39 (1) SächsGemO wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 14:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Vergabe der Baumaßnahme
"Befestigung des Kammweges mit Fräsgut" an die Firma Chemnitzer
Verkehrsbau GmbH zum Angebotspreis von 6.961,50 Euro incl. MwSt.
Beschluss Nr. 15:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz bestätigt den Beschluss Nr. 1 der 1. öffentlichen
Bau- und Umweltausschusssitzung vom 27. 09. 2009 über die
Vergabe der Bauleistung "Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des
Kindes", "Zusatzleistung Wärmedämmung" an die Firma Hunger Komfort
Bau GmbH.
Beschluss Nr. 16:
Beschluss zu Personalangelegenheiten
Beschluss Nr. 17:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren
nach § 39 (1) SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung
"Erhöhung der Energieeffizienz in der Turnhalle Zöblitz", an die
Firma Roland Drechsel, Zöblitz, zum reduzierten Angebotspreis in Höhe
von 50.551,44 Euro incl. MwSt. zu vergeben.
In der 2. öffentlichen außerordentlichen Stadtratssitzung vom 13. 08. 2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 11:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Kauf der ehemaligen Gaststätte
"Kniebreche" mit den Flurstücken 409 und 409 a zu den aufgeführten
Konditionen (Anlage).
Beschluss Nr. 12:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Abriss der ehemaligen
Gaststätte "Kniebreche" über das Brachenrevitalisierungsprogramm zu
90 %-iger Förderung.
Beschluss Nr. 13:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt den Kauf der Immobilie Gaststätte
"Stadt Wien" zum symbolischen Preis von 1,00 €.
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Ablösung der Grundschuld
von max. 5 T € an den Gläubiger Garrelt Frey unter Vorbehalt der Rechtssicherheit
für die Stadt Zöblitz.
In der 1. öffentlichen konstituierenden Stadtratssitzung am 27. 07. 2009 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 1:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz stellt auf Grundlage der durch die Stadträte
unterzeichneten Erklärungen fest, dass keine Hinderungsgründe nach
§ 32 (1), (2) SächsGemO für den Amtsantritt der Stadträte vorliegen.
Beschluss Nr. 2:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Hauptsatzung der Stadt
Zöblitz.
Beschluss Nr. 3:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Geschäftsordnung nach
§ 38 (2) der SächsGemO.
Beschluss Nr. 4:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Einreichung der Unterlagen
der Stadträte (2009-2014) an die Birthler-Behörde (BstU) in Chemnitz.
Beschluss Nr. 5:
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die neue Gebührensatzung über
die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
der Stadt Zöblitz. In dieser Satzung wurde neu die vier Stunden
Betreuungszeit für den Hortbereich aufgenommen.
Beschluss Nr. 6:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren
nach § 39 (1) SächsGem0
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung
"Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des Kindes, Los Heizungsinstallation",
an die Firma Walther & Nitzschner, zum Angebotspreis
von 23.803,92 Euro incl. MwSt. zu vergeben.
Beschluss Nr. 7:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren
nach § 39 (1) SächsGem0
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung
"Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des Kindes, Los Baumeisterarbeiten",
an die Firma Hunger Komfort Bau GmbH, zum Angebotspreis
von 56.825,11 Euro incl. MwSt. zu vergeben.
Beschluss Nr. 8:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren
nach § 39 (1) SächsGem0
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung
�Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des Kindes "Los Gerüstbauarbeiten",
an die Firma Gerüstbau Matthes GmbH, zum Angebotspreis
von 8.998,98 Euro incl. MwSt. zu vergeben.
Beschluss Nr. 9:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren
nach § 39 (1) SächsGem0
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt, den Zuschlag für die Bauleistung
"Erhöhung der Energieeffizienz im Haus des Kindes, Los Dachdeckerarbeiten",
an die Firma Dachdeckerhandwerk Flöhatal GmbH,
zum Angebotspreis von 41.496,49 Euro incl. MwSt. zu vergeben.
Beschluss Nr. 10:
zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren
nach § 39 (1) SächsGem0
Der Stadtrat der Stadt Zöblitz beschließt die Aufhebung der Ausschreibung
des Loses Vorhangfassade.
Ein Angebot zur Erweiterung des Wärmedämmverbundsystems für das
gesamte Gebäude ist einzuholen.
Wahlergebnis vom 07.06.2009
31.12.2011 Stadt Zöblitz Markt 23, 09517 Zöblitz E-Mail
Impressum
Fremdenverkehrsamt Bahnhofstraße 1, 09517 Zöblitz Webmaster